Beim Thema Digital Signage und DSGVO herrscht oft Unsicherheit. Wann ist Datenschutz überhaupt relevant? Und was muss man konkret beachten, wenn man Displays in Österreich betreibt? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Wann gilt die DSGVO bei Digital Signage?
Ein Display das nur Bilder und Videos zeigt – ohne jegliche Interaktion oder Kamera – verarbeitet keine personenbezogenen Daten und fällt daher grundsätzlich nicht unter die DSGVO. Relevant wird es wenn: Kameras zur Blickmessung oder Zielgruppenanalyse eingesetzt werden, Interaktionen (Touchscreen, QR-Code-Scans mit Login) stattfinden, oder personenbezogene Daten auf dem Display angezeigt werden.
Hosting in Österreich – ein echter Vorteil
BlickFänger speichert und verarbeitet alle Daten in Österreich. Damit entfallen Fragen zu Datentransfers in Drittstaaten (USA, etc.), die bei internationalen Anbietern regelmäßig zu Compliance-Problemen führen. Für österreichische Unternehmen ist das ein handfester Vorteil.
Checkliste: DSGVO-konform betreiben
- Kein Einsatz von Kameras ohne Hinweisschild und Datenschutzerklärung
- Keine Anzeige personenbezogener Daten ohne Einwilligung
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Softwareanbieter abschließen (BlickFänger stellt diesen bereit)
- Regelmäßige Prüfung ob sich die Nutzung geändert hat