Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Software Zimmerer, Matthias Gattringer e.U. — Produkt BlickFänger Fassung 1. September 2026 Ersetzt die Fassung März 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Die Software Zimmerer, Matthias Gattringer e.U. Lobmeyrgasse 5/2/42, 1160 Wien, Österreich Firmenbuchnummer 627352b, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien GISA-Zahl 37113858, Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich Telefon +43 676 83 112 796, E-Mail office@software-zimmerer.at
(im Folgenden „Anbieter") und seinen Kunden über die Nutzung der Digital-Signage-Software BlickFänger, über die Lieferung zugehöriger Hardware sowie über Installations- und Projektleistungen.
Vertragspartner ist ausschließlich das vorstehend genannte Unternehmen. „BlickFänger", „B-CONNECT" und „B-Alert" sind Bezeichnungen für Leistungen dieses Unternehmens und keine eigenen Rechtsträger; das Unternehmen erbringt daneben weitere Leistungen unter anderen Bezeichnungen. Wo diese AGB von einer Produktbezeichnung sprechen, ist damit die Leistung gemeint, nie der Vertragspartner.
(2) Gewerbe: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Anwendbares Berufsrecht: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at. Die nach § 5 Abs. 1 Z 4 ECG anzugebende Aufsichtsbehörde ist die für den Betriebsstandort zuständige Gewerbebehörde. Sie wird — wie Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, GISA-Zahl und, sobald vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — zentral in den Firmendaten der Software Zimmerer geführt und im Impressum unter www.blickfaenger.at sowie unter www.software-zimmerer.at in der jeweils gültigen Fassung ausgewiesen.
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(3) Der Erwerb von BlickFänger-Lizenzen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Ein Lizenzvertrag mit Verbrauchern im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG kommt nicht zustande. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Für die Lieferung von Hardware sowie für Installations-, Montage- und Projektleistungen gelten diese AGB auch gegenüber Verbrauchern. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere das Rücktrittsrecht nach dem FAGG (§ 12), bleiben davon unberührt. Bestimmungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(5) Rangordnung. Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien
- der Installationsvertrag (Weg B) samt Anlagen, soweit dessen Leistungen betroffen sind
- der Lizenzvertrag (Weg A), soweit die Softwarenutzung betroffen ist
- diese AGB
§ 2 Die zwei Vertragswege
Der Anbieter bietet seine Leistungen auf zwei getrennten Wegen an. Welcher Weg gilt, richtet sich danach, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
| Weg A — Selbstbedienung | Weg B — Projektgeschäft | |
|---|---|---|
| Vertrag | Lizenzvertrag, digitale Zustimmung im Buchungsvorgang | Installationsvertrag, von beiden Teilen unterschrieben |
| Leistung | Softwarenutzung je Lizenz | Beratung, Planung, Montage, Umbau, Betreuung |
| Abrechnung | wiederkehrend über Stripe | Rechnung nach Aufwand oder Pauschale |
| Installation | keine; der Kunde richtet selbst ein | durch den Anbieter vor Ort |
| Erstgespräch | entfällt | kostenlos und unverbindlich |
Beide Wege können nebeneinander bestehen: Wer eine Installation nach Weg B beauftragt, braucht für den Betrieb der Bildschirme zusätzlich Lizenzen nach Weg A. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) BlickFänger ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service), mit der digitale Inhalte auf angebundenen Anzeigegeräten verwaltet, zeitlich geplant und wiedergegeben werden.
(2) Eine Lizenz berechtigt zum Betrieb eines Anzeigegeräts. Es gibt drei Lizenzarten, die sich technisch unterscheiden, im Preis jedoch nicht:
- WebDevice — jedes Gerät mit Webbrowser. Einrichtung durch den Kunden.
- App ohne Device Owner — Android-Geräte des Kunden. Neue Fassungen der App
muss der Kunde selbst einspielen; eine selbsttätige Aktualisierung ist auf diesen Geräten technisch nicht möglich.
- B-CONNECT Box — für Fernseher und Monitore ohne Smart-Funktion. Die Hardware
ist nicht im Lizenzpreis enthalten und wird gesondert nach § 7 erworben.
(3) Der Kunde wählt die Lizenzart selbst. Der Anbieter stellt eine gebuchte Lizenz auf Wunsch einmalig kostenfrei auf eine andere Lizenzart um.
(4) Zum Leistungsumfang gehören außerdem, ohne Aufpreis: die Verwaltung eigener Werbepartner-Inhalte durch den Kunden, der Nachweis über die tatsächliche Wiedergabe (Proof of Play) und der Abruf eines aktuellen Standbildes des angezeigten Bildschirminhalts, wenn sich das Gerät zuletzt innerhalb von zehn Minuten gemeldet hat.
(5) Der Anbieter darf den Funktionsumfang im Rahmen der technischen Entwicklung fortschreiben. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen kündigt er mindestens 30 Tage vorher an; Verbraucher können den Vertrag in diesem Fall nach § 25 VGG kostenfrei auflösen.
§ 4 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Registrierung ist kostenlos, verpflichtet zu nichts und erfordert keine Zahlungsdaten. Sie allein begründet kein entgeltliches Vertragsverhältnis.
(2) Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten; ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich zu melden.
(3) Die Weitergabe des Kontos an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig. Der Kunde darf innerhalb seines Kontos Unterkonten für eigene Mitarbeiter anlegen; er bleibt für deren Handlungen verantwortlich.
(4) Der Anbieter kann ein Konto sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Er verständigt den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.
§ 5 Vertragsabschluss (Weg A)
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website und im Dashboard ist kein verbindliches Angebot.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er Lizenzart, Anzahl und Laufzeit wählt, Lizenzvertrag und AGB ausdrücklich annimmt und die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" betätigt. Vor dem Absenden erhält er eine Übersicht aller Angaben und kann Eingabefehler durch Zurückgehen berichtigen (§ 10 Abs. 1 Z 3 ECG).
(3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Lizenz, spätestens mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande. Die automatische Empfangsbestätigung nach § 10 Abs. 2 ECG ist noch keine Annahme.
(4) Der Anbieter übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit Lizenzvertrag, AGB, Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular und Rechnung beziehungsweise Zahlungsplan (§ 7 Abs. 3 FAGG).
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert und ist dem Kunden im Dashboard zugänglich. Eine englische Übersetzung dient nur der Information; im Zweifel gilt der deutsche Wortlaut.
§ 6 Vertragsabschluss (Weg B)
(1) Das Erstgespräch einschließlich Besichtigung und Angebotserstellung ist kostenlos und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Installationsvertrags durch beide Teile zustande.
(3) Er kommt außerdem zustande, sobald auf ausdrückliches Verlangen des Kunden Hardware für ihn bestellt wird, die nicht zum Lagerbestand gehört, oder mit Umbauarbeiten an seinen Anlagen begonnen wird. Der Anbieter holt dieses Verlangen vorher in Textform ein und nennt darin die betroffenen Positionen und deren Preis. Rücktrittsrechte von Verbrauchern nach § 12 bleiben davon unberührt.
§ 7 Hardware
(1) Hardware wird nicht über den Buchungsvorgang und nicht über Stripe verkauft. Der Kunde stellt im Dashboard eine unverbindliche Anfrage.
(2) Die Anfrage ist ein Angebot des Kunden, an das er sieben Tage gebunden ist. Der Anbieter kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung in Textform zustande.
(3) Preis und Versandkosten werden vor der Bestätigung in Textform mitgeteilt. Die Lieferung erfolgt per Post innerhalb Österreichs; die Rechnung liegt bei und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware Eigentum des Anbieters. Danach geht sie in das Eigentum des Kunden über und verbleibt dort auch nach Ende des Lizenzvertrags. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die B-CONNECT Box ohne gültige Lizenz keine Inhalte wiedergibt.
(5) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über (§ 7b KSchG); gegenüber Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen.
§ 8 Preise und Laufzeitstaffel
(1) Das Lizenzentgelt richtet sich nach der gewählten Laufzeit:
| Laufzeit | je Lizenz und Monat | Gesamt je Lizenz |
|---|---|---|
| 3 Monate | 15,00 € | 45,00 € |
| 6 Monate | 12,00 € | 72,00 € |
| 12 Monate | 10,00 € | 120,00 € |
(2) Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Die Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus; die genannten Beträge sind Endpreise im Sinn des Preisauszeichnungsgesetzes.
(3) Wenn die Steuerbefreiung entfällt. Entfällt die Steuerbefreiung nach Abs. 2 — etwa durch Überschreiten der Umsatzgrenze, durch Verzicht auf die Befreiung oder durch eine Gesetzesänderung —, gilt ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht:
- Gegenüber Unternehmern sind die in Abs. 1 genannten Beträge
Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verrechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben die in Abs. 1 genannten Beträge als
Bruttopreise unverändert. Die Umsatzsteuer wird aus ihnen herausgerechnet; der zu zahlende Betrag ändert sich nicht.
Für bereits laufende Lizenzlaufzeiten bleibt der vereinbarte Betrag in jedem Fall unverändert; Abs. 6 gilt auch hier. Die Umstellung wirkt gegenüber Unternehmern frühestens ab der nächsten Verlängerung und wird nach Abs. 6 angekündigt. Der Anbieter informiert die Kunden über die Umstellung, sobald sie feststeht. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben in ihrer ursprünglichen Form erhalten.
(3a) Rechnungshinweis. Solange die Steuerbefreiung nach Abs. 2 gilt, tragen die Rechnungen den Hinweis, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. e UStG). Der Anbieter kann dabei die vereinfachte Rechnungsform nach § 11 Abs. 6 UStG verwenden.
(4) Der Anbieter kann mit einzelnen Kunden abweichende Preise vereinbaren. Solche Vereinbarungen begründen keinen Anspruch anderer Kunden.
(5) Preise für Hardware, Montage und Projektleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem Installationsvertrag.
(6) Preisänderungen während einer laufenden Lizenzlaufzeit sind ausgeschlossen. Für Verlängerungen teilt der Anbieter ein geändertes Entgelt mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde oder kündigt er, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit zum bisherigen Preis.
§ 9 Zahlung und Verzug
(1) Lizenzentgelte werden zu Beginn der Laufzeit im Voraus fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. eingezogen. Der Kunde hinterlegt dazu ein gültiges Zahlungsmittel. Die Zahlungsdaten werden bei Stripe gespeichert; der Anbieter erhält sie nicht.
(2) Rechnungen für Hardware und Projektleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Rechnungen werden elektronisch als PDF ausgestellt und per E-Mail übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu; Verbraucher erhalten die Rechnung auf Verlangen zusätzlich in Papierform.
(4) Scheitert eine Abbuchung oder gerät der Kunde in Verzug, setzt der Anbieter eine Nachfrist von 14 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er die betroffenen Lizenzen sperren; der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
(5) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB gegenüber Unternehmern, 4 % p. a. gegenüber Verbrauchern). Von Verbrauchern werden Mahn- und Inkassokosten nur in dem nach § 1333 Abs. 2 ABGB zulässigen, angemessenen Umfang und nur bei tatsächlicher Zweckmäßigkeit verlangt.
(6) Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nicht.
§ 10 Testzeitraum, Laufzeit und Kündigung
(1) Testzeitraum. Jede erstmals für ein Gerät gebuchte Lizenz ist ab Freischaltung 30 Tage kostenlos. In diesem Zeitraum kann der Kunde jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht. Spätestens sieben Tage vor Ablauf erinnert der Anbieter per E-Mail an das Ende des Testzeitraums.
(2) Laufzeit. Danach läuft die gebuchte Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten.
(3) Erinnerung. Der Anbieter erinnert zweimal per E-Mail: rund drei Monate vor Ablauf mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich der Vertrag ohne Erklärung des Kunden verlängert, welche Folgen das hat und wie gekündigt werden kann, sowie spätestens zwei Wochen vor Ablauf mit der Erinnerung an den Termin und den Weg zur Verlängerung oder Kündigung.
(4) Verlängerung. Ohne Erklärung des Kunden verlängert sich der Vertrag
- gegenüber Unternehmern um den ursprünglich gebuchten Zeitraum,
- gegenüber Verbrauchern auf unbestimmte Zeit mit einem Kündigungsrecht zum
Ende jedes Kalendermonats.
(5) Kündigung. Die Kündigung ist jederzeit im Dashboard oder formlos per E-Mail an office@software-zimmerer.at möglich und bedarf keiner Begründung. Sie wirkt zum Ende der laufenden Laufzeit, im Testzeitraum sofort. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform.
(6) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Teilen vorbehalten. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist, bei wiederholtem Verstoß gegen § 11 oder bei rechtswidriger Nutzung.
(7) Nach Ablauf wird die Lizenz ruhend gestellt: Das Gerät gibt keine Inhalte mehr wieder, Konto und Inhalte bleiben erhalten und abrufbar. Inhalte einer ruhenden Lizenz werden nach zwölf Monaten gelöscht, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 30 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(8) Verlängerung mehrerer Lizenzen. Der Kunde kann im Dashboard einzelne oder alle Lizenzen gemeinsam verlängern. Die Auswahl zeigt vor der Bestätigung an, welche Lizenzen betroffen sind, welche Laufzeit gewählt wird und welcher Betrag insgesamt anfällt.
§ 11 Pflichten des Kunden und Inhalte
(1) Der Kunde ist für die über den Dienst wiedergegebenen Inhalte allein verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen (Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, Rechte abgebildeter Personen).
(2) Für Musik und Tonspuren hat der Kunde die Rechte selbst zu erwerben, einschließlich allfälliger Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (AKM, austro mechana). Der Anbieter schuldet solche Rechte nicht.
(3) Vermarktet der Kunde Werbeflächen an eigene Werbepartner, ist er für die Rechtmäßigkeit dieser Werbung verantwortlich (UWG, Kennzeichnungspflichten, Sonderwerbeverbote). Die Rechtsbeziehung besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und seinem Werbepartner. Der Anbieter ist daran nicht beteiligt und erhält daraus kein Entgelt.
(4) Untersagt sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, diskriminierend, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind oder Rechte Dritter verletzen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen die Abs. 1 bis 4 entstehen, samt angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei zu vertretendem Verstoß.
(6) Der Anbieter kann rechtswidrige Inhalte sperren und verständigt den Kunden unverzüglich. Rechte und Pflichten nach ECG und Verordnung (EU) 2022/2065 bleiben unberührt.
(7) Der Kunde sorgt dafür, dass der Betrieb der Anzeigegeräte am gewählten Standort zulässig ist (Bauordnung, Straßenverkehrsordnung, Ortsbild- und Werbeanlagenvorschriften, Zustimmung des Vermieters). Der Anbieter prüft das nicht.
(8) Das Wartungspasswort und die Kundennummer, die den Zugang zu den Wartungsfunktionen der Geräte öffnen, sind vertraulich zu behandeln.
§ 12 Rücktrittsrecht der Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen im Fernabsatz und bei Auswärtsgeschäften ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach §§ 11 ff. FAGG zu.
(2) Die vollständige Belehrung samt Muster-Widerrufsformular ist in der Widerrufsbelehrung enthalten, die Bestandteil dieser AGB ist und unter https://www.blickfaenger.at/agb abrufbar bleibt.
(3) Bei Lizenzen beginnt die Frist mit dem Vertragsabschluss, bei Hardware mit deren Erhalt, bei Installationsleistungen mit dem Vertragsabschluss.
(4) Da im Testzeitraum kein Entgelt anfällt, hat ein Rücktritt innerhalb dieses Zeitraums keine Zahlungspflicht zur Folge. Der Anbieter verzichtet insoweit auf einen anteiligen Wertersatz.
(5) Rücktrittsfunktion. Für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hält der Anbieter während der gesamten Rücktrittsfrist eine hervorgehobene und leicht zugängliche Funktion bereit, über die der Verbraucher den Rücktritt erklären kann (§ 13a FAGG). Der Eingang wird unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit bestätigt.
§ 13 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine durchgehend hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Störungen werden nach Kenntnis unverzüglich behoben. Gleichlautend mit § 11 Abs 1 des Lizenzvertrags.
(2) Angekündigte Wartungsfenster berühren die Leistungspflicht nicht. Sie werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt und mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
(3) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energie- und Telekommunikationsausfälle, Ausfälle von Vorlieferanten und Rechenzentren sowie großflächige Angriffe auf die Netzinfrastruktur. Für ihre Dauer ruhen die betroffenen Leistungspflichten.
(4) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen die Anzeigegeräte des Kunden, deren Stromversorgung, dessen Internetanbindung und Leistungen Dritter.
(5) Als „Vorschau" oder „Test" gekennzeichnete sowie unentgeltlich bereitgestellte Funktionen werden ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
§ 14 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen: gegenüber Verbrauchern für digitale Leistungen das VGG, für Waren das VGG beziehungsweise die §§ 922 ff. ABGB, gegenüber Unternehmern die §§ 922 ff. ABGB und § 377 UGB.
(2) Der Anbieter schuldet die Vertragsmäßigkeit der Software während der gesamten Laufzeit und stellt die dafür erforderlichen Aktualisierungen bereit (§§ 5, 7 VGG).
(3) Bei der Lizenzart „App ohne Device Owner" muss der Kunde Aktualisierungen selbst einspielen. Unterlässt er dies trotz Hinweis, haftet der Anbieter nicht für Mängel, die dadurch entstehen (§ 7 Abs. 3 VGG).
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Softwareleistungen ein Jahr; Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, zu rügen.
(5) Für Hardware gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; ebenso die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist der Höhe nach mit dem Gesamtentgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
(4) Der Kunde hat seine Inhalte regelmäßig selbst zu sichern. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre.
(5) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass ein bestimmter Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Gerät wiedergegeben wurde, soweit die Ursache in § 13 Abs. 4 liegt.
(6) Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
(7) Zwingende Bestimmungen des KSchG und des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 16 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang.
(2) Alle Rechte an Software, Quellcode, Benutzeroberfläche, Design und an den Bezeichnungen „BlickFänger", „B-CONNECT" und „B-Alert" verbleiben beim Anbieter.
(3) Untersagt sind Vervielfältigung, Vermietung, Verkauf, Zugänglichmachung an Dritte, Rückentwicklung, Dekompilierung, das Umgehen von Lizenzprüfungen und die Weitervermarktung als eigene Leistung, jeweils nur, soweit die §§ 40d und 40e UrhG nicht zwingend etwas anderes vorsehen. Auf die Rechte nach § 40d Abs. 2 und 3 UrhG und auf das Recht der Dekompilierung nach § 40e UrhG kann nicht wirksam verzichtet werden; Satz 1 ist insoweit einschränkend auszulegen.
(4) Vom Kunden hochgeladene Inhalte bleiben sein Eigentum. Er räumt dem Anbieter das zur Vertragserfüllung erforderliche, auf die Vertragsdauer beschränkte technische Nutzungsrecht ein.
(5) Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem DSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.blickfaenger.at/legal.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die dem Lizenzvertrag als Anhang B beigefügt ist.
(3) Nachweisdaten über die Wiedergabe (Proof of Play) werden 90 Tage gespeichert.
(4) Das Standbild des Bildschirminhalts zeigt ausschließlich den wiedergegebenen Inhalt. Es wird keine Kamera verwendet und keine Aufnahme der Umgebung erstellt.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an eine geänderte technische Ausgestaltung oder zur Schließung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden widersprechen; in diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit zu den bisherigen Bedingungen. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Hauptleistung und Entgelt können auf diesem Weg nicht geändert werden.
§ 19 Streitbeilegung
Beschwerden können unmittelbar an office@software-zimmerer.at gerichtet werden; der Anbieter antwortet innerhalb von 14 Tagen.
Darüber hinaus ist der Anbieter bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Internet Ombudsstelle teilzunehmen. Sie ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), wird vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation getragen und ist unter www.ombudsstelle.at erreichbar. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Die Bereitschaft ist freiwillig.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
(3) Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Erfordernisses. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
(4) Übertragung: Der Anbieter kann Verträge mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten auf ein Unternehmen übertragen, das seine Geschäftstätigkeit fortführt. Der Kunde kann in diesem Fall zum Übertragungszeitpunkt kündigen.
(5) Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anhänge und mitgeltende Dokumente
- Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular —
widerrufsbelehrung.md - Lizenzvertrag (Weg A) —
lizenzvertrag.md - Installations- und Projektvertrag (Weg B) —
installationsvertrag.md - Datenschutzerklärung —
datenschutzerklaerung.md - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO —
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